Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen / Dolmetschungen / sonstige vereinbarte Sprachdienstleistungen (außer Sprachkurse)

 

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber/einer Auftraggeberin und dem Auftragnehmer (Punkt 1.3.) betreffend die in Punkt 2. hierin angeführten Leistungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.2. Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin verzichtet auf die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

1.3. Auftragnehmer ist die LOQUI Sprach- und Bildungsinstitut GmbH, FN 459213 p des Handelsgerichtes Wien, mit Sitz und Niederlassungs- bzw. Geschäftsanschrift in der Kolingasse 12/1, 1090 Wien (in Folge wahlweise der „Auftragnehmer“ oder „LOQUI“). Geschäftsführerin der LOQUI ist Frau Dr. Beatrice Fischer Bakk. MA MA. LOQUI ist erreichbar telefonisch unter +43 1 934 60 23 bzw. +43 676 700 22 22 und per E-Mail unter office@loqui.at.

1.4. Bei Verträgen mit einem Auftraggeber/einer Auftraggeberin, der/die Verbraucher iSd. § 1 KSchG ist, sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen anwendbar. Die Punkte 3.4., 4.5., 7., und 15.3. gelten daher mit den in dementsprechenden Bestimmungen des KSchG festgelegten Einschränkungen.

2. Umfang der Leistung

2.1. Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin bestimmt sich nach dem Auftrag und umfasst grundsätzlich das Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), sonstige vereinbarte Dienstleistungen (Korrekturlesen, Erstellung von Glossaren, etc.), das Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung allfälliger Zusatzleistungen. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung umfasst der Auftrag zur Übersetzung eines Dokuments den gesamten Text.

2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen durchzuführen.

2.3. Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin hat den Auftragnehmer, soweit möglich, durch Bereitstellung der zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen sowie Informationen zu unterstützen. Unterbleibt diese Unterstützung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber/der Auftraggeberin eine angemessene Frist zur Nachholung zu setzen mit der Erklärung, dass nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist der Vertrag als aufgehoben gilt (§ 1168 Abs. 2 ABGB). 

2.4. Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin verpflichtet sich bereits vor Angebotslegung mitzuteilen, wofür er/sie die Übersetzung verwenden will, z.B. ob sie für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist, nur der Information, der Veröffentlichung und Werbung, für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch die damit befassten ÜbersetzerInnen von Bedeutung ist. Unterbleibt die Mitteilung des Verwendungszwecks, wird die Übersetzung zum Zweck der Information des Auftraggebers/der Auftraggeberin durchgeführt.

2.5. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin darf die Übersetzung nur zu dem von ihm/ihr angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, besteht keine Haftung des Auftragnehmers.  

2.6. Die formale Gestaltung einer Übersetzung obliegt dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.7. Unbeglaubigte Übersetzungen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, vom Auftragnehmer in elektronischer Form per E-Mail zu liefern. Beglaubigte Übersetzungen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, vom Auftragnehmer in einfacher Ausfertigung auf Papier im A4-Format zu liefern.

2.8. Sofern der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Verwendung einer organisationsspezifischen Sprache bzw. Terminologie oder einer bestimmten Form von Abkürzungen bzw. einer kontrollierten Sprache wünscht, muss er/sie dies dem Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten.

2.9. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers/der Auftraggeberin.

2.10. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben. In diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Auftragnehmer und Vertragspartner des Auftraggebers/der Auftraggeberin.

2.11. Der Name des Auftragnehmers darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt wurde und wenn keine Veränderungen vorgenommen wurden.

3. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung

3.1. Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Auftragnehmers, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind. Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (zum Beispiel: Zieltext, Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl, Wörteranzahl).

3.2. Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z.B. Vorlagen werden in speziellen Dateiformaten geliefert; eine besondere grafische Form, die eigene Software erfordert, wird vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin verlangt).

3.3. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung, aus Gründen, die der Auftraggeber/die Auftraggeberin zu vertreten hat, z.B. weil er/sie den Text nicht zur Verfügung stellt, oder andere Mitwirkungspflichten verletzt, ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, 50 % des Preises zu bezahlen, der auf die nicht zur Ausführung gelangte Leistung oder Teilleistung entfällt. Ein dem Auftragnehmer darüber hinauszustehender Schadenersatzanspruch für positiven Schaden wie auch entgangenen Gewinn bleibt davon unberührt.

3.4. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber/die Auftraggeberin davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber einem Auftraggeber/einer Auftraggeberin der/die Verbraucher iSd. § 1 KSchG ist (§ 5 KSchG).

3.5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.

3.6. Zusatzkosten, z.B. Gebühren für Botendienste oder Post zur Übermittlung von Übersetzungen, sowie Transportkosten bei Dolmetscheinsätzen außerhalb des beruflichen Wohnsitzes des Auftragnehmers (öffentliche Verkehrsmittel, Kilometergeld, Mietwagenkosten), werden dem Auftraggeber/der Auftraggeberin weiterverrechnet.

3.7. Für Express- und Wochenendarbeiten können Zuschläge bis zu 100 % verrechnet werden, wenn diese zwischen Auftraggeber/Auftraggeberin und Auftragnehmer vereinbart wurden.

3.8. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann, so im Einzelfall nicht anders vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt werden.

3.9. Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria (Bundesanstalt Statistik Österreich) monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder nach unten bis einschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder nach unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle aufzurunden. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen den Auftragnehmer ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.

4. Lieferung

4.1. Ist nichts anderes vereinbart, so hat der Auftragnehmer unbeglaubigte Übersetzungen in elektronischer Form per E-Mail und beglaubigte Übersetzungen in einfacher Ausfertigung auf Papier im A4-Format zu liefern (Punkt 2.7.).

4.2. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages und hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, so hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin dies im Vorhinein ausdrücklich und schriftlich bekannt zu geben („Fixgeschäft“).

4.3. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von Auftraggeber/Auftraggeberin zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Auftragsgebers/der Auftraggeberin. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt bzw. wird der Ausgangstext während der Lieferfrist geändert, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den dem Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden bzw. der für die Verarbeitung der Änderungen am Ausgangstext erforderlich ist. Für den Fall eines Fixgeschäftes obliegt es dem Auftragnehmer, zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann.

4.4. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber/die Auftraggeberin nur bei Einhaltung der unter Punkt 4.3. genannten Voraussetzungen und im Fall eines ausdrücklich vereinbarten Fixgeschäftes zum Rücktritt vom Vertrag.

4.5. Die mit der Lieferung (Übermittlung) der Übersetzung und der Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber/die Auftraggeberin. Ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin ein Verbraucher iSd. § 1 KSchG, so gilt § 7b KSchG.

4.6. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Beendigung des Auftrages beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen für eine Dauer von vier Wochen nach Beendigung des Auftrages sorgsam verwahrt werden. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterlagen zu vernichten.

4.7. Für die Dauer der Aufbewahrung hat der Auftragnehmer die Unterlagen so zu verwahren, dass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheits- und Datenschutzverpflichtungen nicht verletzt und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

5. Zahlung

5.1. Die Leistungen des Auftragnehmers sind, soweit nicht anders vereinbart, nach Erhalt der Honorarnote innerhalb der auf der Honorarnote angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug durch Überweisung auf das in der Honorarnote angegebene Konto des Auftragnehmers zu zahlen. Sind Abholung und Barzahlung vereinbart und holt der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Übersetzung nicht fristgerecht ab, so entsteht die Zahlungspflicht des Auftraggebers/der Auftraggeberin mit dem Tag der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung.

5.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Akontozahlungen zu verlangen. Von Auftraggebern/Auftraggeberinnen mit (Wohn-)Sitz im Ausland sowie von Verbrauchern iSd. § 1 KSchG kann die Vorauszahlung des gesamten Honorars gefordert werden.

5.3. Tritt schuldhafter Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Übersetzung sowie beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Unternehmer bei verschuldetem Verzug; 4 % für Unternehmer bei unverschuldetem Verzug sowie für Verbraucher) sowie Mahnspesen (EUR 20,00 für Verbraucher; EUR 40,00 für Unternehmer) verrechnet.

5.4. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung an den Auftraggeber/die Auftraggeberin so lange einzustellen, bis der Auftraggeber/die Auftraggeberin seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (Punkt 4.2.) Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber/der Auftraggeberin keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keinster Weise präjudiziert.

6. Höhere Gewalt 

6.1. Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber/die Auftraggeberin, soweit möglich, unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber/die Auftraggeberin, vom Vertrag zurückzutreten.

6.2. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

6.3. Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Abbruch der Kommunikationsmittel; Eintritt von durch den Auftragnehmer selbst nicht beeinflussbaren, unvorhersehbaren Ereignissen, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

7. Gewährleistung und Schadenersatz

7.1. Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erstellte Übersetzung zu prüfen, bevor er/sie sie für den vereinbarten Zweck benutzt.

7.2. Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).

7.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin dem Auftragnehmer eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin keine weiteren gewährleistungsrechtlichen Ansprüche.

7.4. Wenn der Auftragnehmer eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, bzw. die Verbesserung für den Auftraggeber/die Auftraggeberin mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre oder sie ihm/ihr aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden Gründen unzumutbar ist, kann der Auftraggeber/die Auftraggeberin Vertragsaufhebung (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Vertragsaufhebung (Wandlung).

7.5. Ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin ein Unternehmer/eine Unternehmerin iSd. § 1 KSchG, so hat er/sie dem Auftragnehmer Mängel, die er/sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Lieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist anzuzeigen, widrigenfalls er/sie Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen kann (§ 377 UGB).

7.6. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber/die Auftraggeberin nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

7.7. Für Übersetzungen, die für Druckwerke in welcher Form auch immer verwendet werden, besteht eine Haftung des Auftragnehmers für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er/sie beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Auftragnehmer Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autokorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Auftragnehmer ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.

7.8. Für Mängel, die sich aufgrund unzureichender Spezifizierung, sprachlicher oder terminologischer Ungenauigkeiten des Ausgangstextes etc. ergeben, ist bei Sachschäden eine Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.9. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unlesbaren bzw. unverständlichen Vorlagen, für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin bei Auftragserteilung trotz Aufforderung durch den Auftragnehmer nicht angegeben bzw. erklärt wurden, für stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini), für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen, sowie für die richtige Wiedergabe von handschriftlichem Text, besteht keinerlei Mängelhaftung. Aus diesen Gründen tritt bei nicht fristgerechter Übersetzung auch kein Verzug ein. Dies gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.

7.10. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt wird.

7.11. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber/der Auftraggeberin empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnung auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.

7.12. Für vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Beendigung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.6. sinngemäß.

7.13. Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird vom Auftragnehmer nach dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt. Aufgrund der technischen Gegebenheiten wird jedoch keine Garantie bzw. Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzungen der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vorliegt.

7.14. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Schaden vom Auftragnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Personenschäden.

7.15. Für den Fall, dass der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung des Auftragnehmers aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.

7.16. Ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin ein Verbraucher iSd. § 1 KSchG, gilt Punkt 7. (Gewährleistung und Schadenersatz) mit den in den entsprechenden Bestimmungen des KSchG festgelegten Einschränkungen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Alle dem Auftraggeber/der Auftraggeberin überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Auftragnehmers.

8.2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z.B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

8.3. Die Weitergabe und Vervielfältigung der Unterlagen darf nur mit Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen.

8.4. Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge von dem Auftragnehmer angelegte Translation Memories sind - falls nicht anders vereinbart - Eigentum des Auftragsnehmers.

8.5. Vom Auftraggeber/Von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben - falls nicht anders vereinbart - weiterhin Eigentum des Auftraggebers/der Auftraggeberin.

9. Urheberrecht

9.1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber/der Auftraggeberin das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin sichert ausdrücklich zu, dass er/sie über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

9.2. Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.

9.3. Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Auftragnehmer wird solche Ansprüche dem Auftraggeber/der Auftraggeberin unverzüglich anzeigen und ihm/ihr bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber/die Auftraggeberin auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber/der Auftraggeberin ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

9.4. Der Auftragnehmer bleibt als geistiger Schöpfer der Übersetzung dessen Urheber. Änderungen an einer Übersetzung dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommen werden.

9.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, als Urheber genannt zu werden. Der Name des Auftragnehmers darf nur dann einem veröffentlichten Text oder Textabschnitt beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert vom Auftragnehmer stammt oder der Auftragnehmer einer solchen Beifügung ausdrücklich zugestimmt hat.

9.6. Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin erwirbt mit vollständiger Zahlung des Preises die Werknutzungsrechte an der Übersetzung.

10. Rücktritt bei Fernabsatzgeschäften

10.1. Ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin ein Verbraucher iSd. § 1 KSchG, so hat er/sie das Recht, von einem Vertrag, der im Wege des Fernabsatzes gem. § 3 Z 2 FAGG oder außerhalb von Geschäftsräumen gem. § 3 Z 1 FAGG geschlossen wurde, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurückzutreten (§ 11 FAGG). Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher LOQUI mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Dafür steht auch das Muster-Widerrufsformular (Anhang 1) zur Verfügung, dessen Verwendung aber nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, wenn der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.

10.2. Wenn der Verbraucher von diesem Vertrag zurücktritt, wird LOQUI dem Verbraucher alle Zahlungen, die sie von dem Verbraucher erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts bei LOQUI eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet LOQUI dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

10.3. Wünscht der Verbraucher, dass LOQUI noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist gem. § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung beginnt, so wird LOQUI den Verbraucher dazu auffordern, LOQUI ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen - im Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger - zu erklären (§ 10 FAGG). Dafür steht auch die Muster-Erklärung (Anhang 2) zur Verfügung, deren Verwendung aber nicht vorgeschrieben ist.

10.4. Tritt der Verbraucher gem. § 11 FAGG vom Vertrag zurück, nachdem er ein Verlangen auf vorzeitige Vertragserfüllung gem. § 10 FAGG erklärt hat, und hat LOQUI hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen, so hat der Verbraucher LOQUI einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher LOQUI von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

11. Verschwiegenheitspflicht

11.1. Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm Beauftragte sich zur Verschwiegenheit im selben Umfang verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet der Auftragnehmer nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten.

12. Datenverarbeitung

12.1. Verantwortlicher für die Verarbeitung dieser Daten ist die LOQUI Sprach- und Bildungsinstitut GmbH, Kolingasse 12/1, 1090 Wien (in Folge „LOQUI“), E-Mail: office@loqui.at. Datenschutzbeauftragte ist Frau Dr. Beatrice Fischer, Bakk. MA MA, Tel.: +43 1 934 60 23 bzw. +43 676 700 22 22.

12.2. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsabschluss betreffend das Übersetzen, Dolmetschen, Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung allfälliger Zusatzleistungen erforderlich.

12.3. Empfänger der Daten ist LOQUI. Es findet keine Datenübermittlung an ein Drittland (außerhalb der EU) statt.

12.4. Die vom Kunden bekannt gegebenen Daten werden bis auf Widerruf gespeichert. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen und haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir machen Sie außerdem ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Ihnen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch sowie ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, zustehen. Die Datenverarbeitung beruht auf Ihrer Einwilligung gem. Art 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und erfolgt zum Zweck der Abwicklung der Vertragsabschlüsse betreffend das Übersetzen, Dolmetschen, Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung allfälliger Zusatzleistungen sowie zum Zweck des Newsletter-Versands und zur Bewerbung von Produkten von LOQUI via E-Mail. Der Versand der Newsletter erfolgt durch ein Versanddienstleistungsunternehmen von LOQUI. Zu diesem Zweck wird Ihre E-Mail-Adresse an das Unternehmen weitergeleitet, das diese für den Newsletter-Versand speichert und verarbeitet.

13. Salvatorische Klausel

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin und LOQUI unwirksam oder undurchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich LOQUI und der Auftraggeber/die Auftraggeberin, diese unwirksame bzw. undurchsetzbare Bestimmung durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

14. Schriftform

14.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Vereinbarungen zwischen LOQUI und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

15.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin ein Verbraucher iSd. § 1 KSchG und hat dieser/diese seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich, genießt dieser Auftraggeber/diese Auftraggeberin auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen seines/ihres Aufenthaltsstaates.

15.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschließlich über das Bestehen oder Nichtbestehen dieses Vertragsverhältnisses, ist das sachlich berufene Gericht am Sitz von LOQUI örtlich zuständig.

15.3. Ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin ein Verbraucher iSd. § 1 KSchG und hat dieser in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, oder ist dieser im Inland beschäftigt (inländischer Verbraucher), ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis mit dem Verbraucher, einschließlich über das Bestehen oder Nichtbestehen dieses Vertragsverhältnisses, das sachlich berufene Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt bzw. der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.

15.4. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Sitz von LOQUI.